Union Berlin Einspruch abgelehnt, Bochum-Sieg nach abgebrochenem Spiel am 14. Spieltag bestätigt.
Ein Gericht hat die Entscheidung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) bestätigt, Bochum den 2:0-Sieg aus dem abgebrochenen Spiel am 14. Spieltag gegen Union Berlin zuzuerkennen, und den Einspruch des Hauptstadtvereins abgelehnt.
Damit bleibt das ursprünglich 1:1-Unentschieden zwischen Union Berlin und Bochum am 14. Spieltag in der Tabelle als 2:0-Sieg und drei Punkte für Bochum bestehen, basierend auf dem Urteil des DFB-Sportgerichts vom 9. Januar 2025. Am 28. Februar 2025 hatte das DFB-Bundesgericht als letzte Instanz innerhalb des Verbands das ursprüngliche Urteil bestätigt.
Union Berlin legte Berufung beim Ständigen Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen ein, doch das Gericht verkündete am 28. April 2025, dass es diesen Einspruch sowie Einsprüche von St. Pauli und Holstein Kiel zurückweist.
Thomas Bergmann, DFB-Vizepräsident für Rechtsangelegenheiten, sagte: „Das Ständige Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen ist zu keinem anderen Ergebnis gekommen als die beiden vorherigen DFB-Rechtsinstanzen. Dies bestätigt unsere Auffassung.“
Bochum hatte offiziell Einspruch gegen das Ergebnis ihres Spiels am 14. Dezember 2024 eingelegt, nachdem Torhüter Patrick Drewes von einem Feuerzeug getroffen worden war, das aus dem Publikum geworfen wurde, was zu einer längeren Spielunterbrechung führte. Beide Mannschaften verließen kurzzeitig den Platz, kehrten jedoch wenige Minuten später wieder zurück.
Drewes konnte jedoch für den Rest des Spiels nicht zurückkehren, sodass Bochum Stürmer Philipp Hofmann ins Tor stellen musste, da alle Auswechslungen bereits genutzt waren. Beide Teams entschieden anschließend, nicht mehr offensiv zu spielen, sodass das Spiel 1:1 endete.
Unabhängig vom endgültigen Spielausgang durch das Urteil bleiben alle Spielstatistiken – einschließlich Tore, Vorlagen und die Rote Karte für Bochums Mittelfeldspieler Koji Miyoshi – bestehen.